Das Zentrum Staatsbäder Bayern ist ein Eigenbetrieb des Freistaates Bayern nach Art. 26 BayHO. Das Engagement des Freistaates Bayern in den Staatsbädern ist historisch bedingt und geht auf die Zeit der Säkularisation und des Königreichs Bayern zurück. Das Dienstleistungsunternehmen nimmt, nach der erfolgten Teilprivatisierung des operativen Kurgeschäfts in den Verantwortungsbereich der Privatwirtschaft, infrastrukturelle Aufgaben im Bereich der Gesundheitswirtschaft wahr. Das Zentrum Staatsbäder Bayern ist Träger der Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltsmaßnahmen der umfangreichen historischen Gebäudeensembles und Kuranlagen der bayerischen Staatsbäder einschließlich der Heilquellen. Es nimmt die Aufgaben eines Vermieters und Verpächters für die staatlichen Gebäude und Grundstücke der Staatsbäder einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen wahr.
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