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Die Medizinische Fakultät besetzt an der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für Muskuloskelettale Inflammation in der Traumatologie (Tenure Track auf W3)
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Gesucht wird eine forschungsstarke Persönlichkeit mit Erfahrung in der Lehre, ausgewiesen durch einschlägige Publikationen und Drittmitteleinwerbungen, mit Schwerpunkt auf einem oder mehreren Gebieten der muskuloskelettalen Inflammation, Regeneration und/oder Reparation. Internationale / nationale Vernetzungen werden vorausgesetzt.
Wir erwarten eine aktive Einbindung in die Lehre und Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden (z. B. Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Spitzencluster Medical Valley, Deutsches Zentrum für Immuntherapie) und Schwerpunktprogrammen an den Fakultäten und am Uniklinikum. Die Lehre wird weitestgehend in deutscher Sprache erbracht.
Erwartet wird, das Forschungsgebiet sowohl im experimentellen als auch im translationalen Bereich abzubilden und weiterzuentwickeln sowie die Schnittstelle zum Lehrstuhl für Unfallchirurgie und Orthopädie innovativ und kooperativ zu gestalten. Zudem wird erwartet, dass die/der Bewerber/in sich in dem Forschungsschwerpunkt Infektiologie und Immunologie und/oder Medizin- und Gesundheitstechnologie der Medizinischen Fakultät engagiert.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e.V.« und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten] sowie ggf. der Operationen, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 12.01.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.